Unter Trockenheit werden aussergewöhnliche, klimatologisch unüblich trockene Bedingungen verstanden, welche für die Behörden, Sektoren und schlussendlich auch die breite Bevölkerung eine Herausforderung darstellen. Sie sind nicht mit den für eine Jahreszeit oder eine Region klimatologisch üblich trockeneren Perioden gleichzusetzen.
Gefahrenstufen Trockenheit
Damit sich betroffene Behörden und Sektoren rechtzeitig auf eine bevorstehende Trockenheit vorbereiten können, werden, wie für andere Naturgefahren auch, offizielle Warnungen herausgegeben. Diese Warnungen basieren auf der wöchentlichen Beurteilung der aktuellen Situation und der Vorhersage des kombinierten Trockenheitsindexes pro Region durch Experten. Sie unterscheiden sich somit vom automatisch berechneten CDI dadurch, dass sie eine Interpretation der Tendenz beinhalten und die Unsicherheit der Prognose berücksichtigen.
Die folgenden Gefahrenstufen werden im Falle einer Trockenheit pro Region herausgegeben und stützen sich auf die in der Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV Art. 24) vorgegebene Gefahrenskala:
Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr)
Grundzustand. Es besteht kein oder nur ein geringes Risiko, dass sich in den nächsten vier Wochen eine länger anhaltende Trockenheit entwickelt.
Auswirkungen
Keine (wesentlichen) Auswirkungen feststellbar.
Verhalten
Es sind keine besonderen Massnahmen zur Vorbeugung von Trockenheit erforderlich.
Dies schliesst nicht aus, dass jährlich wiederkehrende oder lokal angeordnete Wassersparmassnahmen in Kraft sein können.
Beschreibung Mess- und Prognosewerte
Der kombinierte Trockenheitsindex zeigt für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) keine signifikante Abweichung vom langjährigen Durchschnitt.
Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)
Es zeichnet sich eine länger anhaltende Trockenheit ab. Eine Verschärfung der Situation ist möglich. Es ist mit (ersten) Auswirkungen und Einschränkungen zu rechnen.
Auswirkungen
Gewässer
- Bei Fliessgewässern und Seen ist mit tieferen Pegelständen zu rechnen als üblich.
- Unterdurchschnittliche Grundwasserstände und Quellabflüsse sind möglich.
- Im Sommer sind die Wassertemperaturen höher als für diese Jahreszeit üblich.
- Lokal sind Einschränkungen der Wassernutzung möglich.
Landwirtschaft
Lokal sind die Böden trocken, weshalb es zu Ernteausfällen kommen kann.
Wasserversorgung
Lokal kann der Wasserbedarf die verfügbaren Ressourcen übersteigen.
Gewässerschutz/Fischerei/Industrie/Kühlwassernutzung
Keine (wesentlichen) Auswirkungen feststellbar.
Waldwirtschaft
Es ist meistens mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen.
Schifffahrt
Für Rheinschiffe kann eine Reduzierung der maximalen Nutzlast erforderlich sein.
Wasserkraft
Bei Laufwasserkraftwerken kann es zu geringfügigen Leistungsreduktionen kommen.
Verhalten
- Sich auf www.trockenheit.ch informieren.
- Sparsam mit den Wasserressourcen umgehen.
- Sich über mögliche Einschränkungen der Wassernutzung informieren.
Beschreibung Mess- und Prognosewerte
Der kombinierte Trockenheitsindex zeigt für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) eine signifikante Abweichung vom langjährigen Durchschnitt.
Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)
Trockenheitswarnungen werden nur auf den Gefahrenstufen 2 und 4 herausgegeben.
Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)
Die Gefahrenstufe 2 ist in der Regel bereits eingetreten und die Vorhersagen deuten auf eine deutliche Verschlechterung der Situation hin. Ein solches Trockenheitsniveau ist mit erheblichen Auswirkungen und Einschränkungen verbunden.
Auswirkungen
Gewässer
- Bei kleinen Fliessgewässern ist es wahrscheinlich, dass einzelne Abschnitte austrocknen. Dies ist auch bei mittleren Fliessgewässern möglich.
- Kleinere Quellen können versiegen. Bei grösseren Quellen kann die Wassermenge reduziert sein.
- In Fliessgewässern kann es im Sommer abschnittsweise zu Überschreitungen des Temperaturgrenzwertes von 25 °C kommen.
- Einschränkungen der Wassernutzung sind auf lokaler bis regionaler Ebene wahrscheinlich. Nutzungsverbote sind möglich.
Landwirtschaft
Lokal sind die Böden sehr trocken, so dass Ernteausfälle wahrscheinlich sind.
Wasserversorgung
- Lokal bis regional kann der Wasserbedarf die verfügbaren Ressourcen übersteigen.
- Für bestimmte Nutzungen sind Einschränkungen möglich.
Gewässerschutz/Fischerei/Industrie/Kühlwassernutzung
- Die Kühlleistung von Produktions- und Stromerzeugungsanlagen kann eingeschränkt sein.
- In einzelnen Gewässerabschnitten können aussergewöhnlich hohe Wassertemperaturen erreicht werden, die für Gewässerlebewesen bedrohlich sind.
Waldwirtschaft
Es ist mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen.
Schifffahrt
- Auf Flüssen und Seen kann es zu Einschränkungen der Schifffahrt kommen.
- Für Rheinschiffe ist eine starke Begrenzung der maximalen Nutzlast wahrscheinlich.
Wasserkraft
Bei Laufwasserkraftwerken kann es zu Leistungsreduktionen kommen.
Verhalten
- Sich an die Anweisungen der lokalen Behörden halten
- Sparsam mit dem Wasser umgehen.
- Sich an die Anweisungen bezüglich Waldbrandgefahr halten
Beschreibung Mess- und Prognosewerte
Der kombinierte Trockenheitsindex zeigt für die kommenden Wochen für mehrere Grössen (Niederschlag, Abfluss und Bodenfeuchte) eine extreme Abweichung vom langjährigen Durchschnitt. Über einem Zeitraum von 50 Jahren wird ein solches Ereignis nur wenige Male für die jeweilige Region und Jahreszeit beobachtet.
Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)
Auswirkungen
Trockenheitswarnungen werden nur auf den Gefahrenstufen 2 und 4 herausgegeben.
Allgemeine Bemerkungen zur Warnstrategie
Gefahrenstufe 2 richtet sich in erster Linie im Sinne eines «Weckrufs» an die Behörden und Sektoren. Diese sind damit aufgefordert, die Lage zu verfolgen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Bevölkerung ist informiert, dass Kantone und/oder Gemeinden einschränkende Massnahmen einführen könnten.
Gefahrenstufe 4 richtet sich insbesondere auch an die breite Bevölkerung, um sie vor der verschärften Trockenheitsperiode mit erheblichen Auswirkungen zu warnen. Ab Gefahrenstufe 4 ist damit zu rechnen, dass auch die breite Bevölkerung direkt von einschränkenden Massnahmen (z.B. Wassernutzungseinschränkungen) der Kantone und/oder Gemeinden betroffen ist.
Die Gefahrenstufen 3 (erhebliche Gefahr) und die Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) werden für die Trockenheit nicht verwendet, da sie für die Bevölkerung keine erkennbaren Unterschiede zu den Stufen 2 bzw. 4 aufweisen.