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Allgemeine Erläuterung der Gefahrenstufen

Die Gefahrenstufen der Naturgefahrenfachstellen des Bundes
Symbol Gefahrenstufe (Farbe)
Bedeutung der Gefahrenstufe
Stufe 5 (dunkelrot) Sehr grosse Gefahr
Stufe 4 (rot) Grosse Gefahr
Stufe 3 (orange)
Erhebliche Gefahr
Stufe 2 (gelb)
Mässige Gefahr
Stufe 1 (grün)
Keine oder geringe Gefahr

Die Gefahrenstufen 1 bis 5 wurden gemeinsam durch die Naturgefahrenfachstellen des Bundes festgelegt. Die Gefahrenstufen für die verschiedenen Naturgefahren beschreiben möglichst ähnliche Zustände hinsichtlich Gefährdung und Auswirkungen auf die Gesellschaft. Allerdings ist es nicht möglich, die einzelnen Stufen der verschiedenen Naturgefahren direkt miteinander zu vergleichen. Ausführliche Erläuterungen zu den Gefahrenstufen der einzelnen Naturgefahren finden Sie in der linken Navigationsspalte dieser Seite.