Bodenfrostwarnungen werden nur vom 15. März bis zum 31. Oktober und für tiefe Lagen (unter 600 m) ausgegeben. Natürlich tritt Bodenfrost auch im Winterhalbjahr auf. Da dies aber in dieser Jahreszeit nichts Aussergewöhnliches ist, erübrigt sich jeweils eine Warnung.
Bodenfrostwarnungen werden nur in der Stufe 2 ausgegeben.
Der Erdboden kann gefrieren und Pflanzen können Frostschäden erleiden.
Es wird zwischen «schwachem bis mässigem» und «starkem» Bodenfrost unterschieden: