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Bodenfrostwarnungen werden nur vom 15. März bis zum 31. Oktober und für tiefe Lagen (unter 600 m) ausgegeben. Natürlich tritt Bodenfrost auch im Winterhalbjahr auf. Da dies aber in dieser Jahreszeit nichts Aussergewöhnliches ist, erübrigt sich jeweils eine Warnung.

Bodenfrostwarnungen werden nur in der Stufe 2 ausgegeben.

Das bedeutet Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)

Der Erdboden kann gefrieren und Pflanzen können Frostschäden erleiden.

Verhaltensempfehlungen

  • Pflanzen mit Vlies abdecken oder empfindliche Topfpflanzen an geschützte Orte wie Hauswände oder ins Gebäudeinnere stellen.
  • Empfindliche Materialien rechtzeitig gegen Frost schützen.

Zusätzliche Informationen

Es wird zwischen «schwachem bis mässigem» und «starkem» Bodenfrost unterschieden:

  • Schwach bis mässig: bei einer Temperatur (in einer Höhe von 5 cm über Boden) zwischen 0 und -4 Grad
  • Stark: bei einer Temperatur (in einer Höhe von 5 cm über Boden) unter -4 Grad.