Die Warnungen für Strassenglätte beziehen sich vor allem auf den Strassenzustand. Dabei werden folgende Gefahren unterschieden:
Strassenglättewarnungen werden auf der Alpennordseite bis 800 m ü.M., auf der Alpensüdseite bis 1600 m ü.M. ausgegeben.
Strassenglättewarnungen werden nur in den Stufen 2, 3 und 4 herausgegeben.
Es besteht Rutschgefahr.
Es besteht Rutschgefahr. Verkehrswege können vereist und nur schwer passierbar sein. Im Strassen- und Luftverkehr ist mit Behinderungen zu rechnen.
Vereisender Regen: bis 2 mm (gesamte am Boden gefrierende Niederschlagsmenge)
Es besteht Rutschgefahr. Verkehrswege können vereist und nur schwer passierbar sein. Im Strassen- und Luftverkehr ist mit Behinderungen zu rechnen.
Vereisender Regen: über 2 mm (gesamte am Boden gefrierende Niederschlagsmenge).