Die Übergangshöhe zwischen «tiefen und mittleren Lagen» sowie «höheren Lagen» liegt für den Jura und das Flachland der Alpennordseite bei 1000 m ü.M., für die Alpen und die Alpensüdseite bei 1600 m ü.M.
Windwarnungen werden in den Stufen 2 – 5 herausgegeben.
Nicht oder ungenügend befestigte Gegenstände können umstürzen. Kleinere Äste können abbrechen.
Äste können abbrechen und Bäume umstürzen. Einzelne Dächer können beschädigt werden. Leicht befestigte, grossflächige Gegenstände wie Zelte und Baugerüste können umstürzen. Der Strassen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr kann beeinträchtigt sein. Im Strassenverkehr besteht erhöhte Unfallgefahr durch starken Seitenwind.
Äste können abbrechen und Bäume umstürzen. Einzelne Dächer können beschädigt werden. Leicht befestigte, grossflächige Gegenstände wie Zelte oder Baugerüste können umstürzen. Der Strassen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr kann beeinträchtigt sein. Im Strassenverkehr besteht erhöhte Unfallgefahr durch starken Seitenwind.
Bäume, ganze Baumgruppen oder Waldpartien sowie Leitungsmasten können umstürzen. Gebäude können stark beschädigt werden. Der Strassen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr kann gestört sein oder vollständig zum Erliegen kommen. Grössere, leere Fahrzeuge können umkippen. Auch fest verankerte, grossflächige Gegenständen wie Zelte oder Baugerüste sowie lose Objekte wie Gartenmöbel können durch den Wind umgestürzt oder fortgetragen werden. An Seen kann es zu grossen Wellen kommen, die über die Ufer treten. Strom- und Telefonverbindungen können grossflächig und über längere Zeit ausfallen.