Naturgefahrenereignisse lassen sich grundsätzlich nicht verhindern. Mit geeigneten Massnahmen können jedoch die Auswirkungen von Naturereignissen auf Mensch, Bauten und Umwelt reduziert werden. Leisten Sie mit dem richtigen Verhalten vor, während und nach Naturgefahrenereignissen einen Beitrag dazu.
Allgemeine Verhaltensempfehlungen
Im Ereignisfall setzen die verantwortlichen Behörden alles daran, die Auswirkungen auf Menschenleben und Sachwerte möglichst gering zu halten. Hierbei spielt das korrekte Verhalten der Bevölkerung gegenüber dem Naturereignis und dessen Auswirkungen eine ganz entscheidende Rolle. Bei Naturgefahrenereignissen wie auch bei anderen Katastrophen und Notlagen kommt der Fähigkeit jedes und jeder Einzelnen zur Selbst- und Spontanhilfe eine sehr hohe Bedeutung zu. Jeder und jede muss deshalb in der Lage sein, selbst bis zu einem gewissen Grad zu seinem / ihrem Schutz beizutragen. Hierzu geben die verschiedenen Fachstellen Verhaltensempfehlungen ab.
Die Massnahmen zur Vorbeugung vor, Bewältigung während und Instandstellung nach Naturgefahrenereignissen unterscheiden sich je nach Gefahrenart. Bitte beachten Sie die spezifischen Verhaltensempfehlungen bei Erdbeben, Frost, Gewitter, Hitze, Hochwasser, Lawinen, Massenbewegungen, Regen, Schnee, Strassenglätte, Waldbrand und Wind.
Verhaltensempfehlungen bei einem Ereignis an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort
Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Falls Sie sich in akuter Not befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112.
Informieren Sie sich über Radio, Fernsehen und Internet über die aktuelle Gefahrenlage und beachten Sie Warnungen und Alarmsignale.
Um für ein Naturgefahrenereignis generell gewappnet zu sein, empfiehlt sich eine Reihe von einfachen Massnahmen. Machen Sie eine Notfallplanung, kontrollieren Sie jährlich Ihr Gebäude und klären Sie ab, ob Sie ausreichend versichert sind.
Tipps
Informieren Sie sich über das generelle Gefahrenpotential an Ihrem Wohn- und Arbeitsort. Die kantonalen Gefahrenkarten geben darüber Auskunft.
Halten Sie die wichtigsten Notfallnummern bereit.
Legen Sie einen Notvorrat an (bei Naturgefahrenereignissen kann die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser nicht in jedem Fall garantiert werden).
Halten Sie eine Hausapotheke bereit.
Überprüfen Sie Ihr Gebäude mindestens einmal pro Jahr auf allfällige Schäden und kontrollieren Sie die Befestigung von Antennen, Solaranlagen, Satellitenschüsseln, Storen usw. sowie die Stabilität von Vordächern und Vorbauten.
Überprüfen Sie, ob in Ihrem Kanton die kantonale Gebäudeversicherung durch Elementarereignisse verursachte Schäden an Ihrem Gebäude abdeckt.
Existiert keine kantonale Gebäudeversicherung in Ihrem Kanton, wird der Abschluss einer privaten Gebäudeversicherung empfohlen.