Verhaltensempfehlungen Lawinen
Verhaltensempfehlungen vor Lawinen
Durch gezielte Vorbereitung können Sie sich auf Situationen mit erhöhter Lawinengefahr vorbereiten. Sie können dadurch das Risiko verkleinern, dass Menschen, Gebäude oder Sachen Schaden nehmen.
Beim Schneesport abseits gesicherter Gebiete
Wenn Sie abseits von gesicherten und geöffneten Pisten, Loipen oder Winterwanderwegen unterwegs sind, sind Sie selbst für Ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Sie sind der Lawinengefahr und anderen alpinen Gefahren ausgesetzt. Sie können selbst Lawinen auslösen. Folgende Massnahmen helfen, das Unfallrisiko zu reduzieren.
Sich über die aktuelle Lawinengefahr informieren (www.slf.ch, App „White Risk“)
Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) auf „Senden“, Lawinensonde und Lawinenschaufel mitnehmen und den Einsatz dieser Notfallausrüstung beherrschen. Zudem ist ein Lawinen-Airbag empfehlenswert.
Touren planen und das Verhalten der aktuellen Situation anpassen.
Einen Lawinenkurs besuchen, um Tourenplanung, Geländebeurteilung, Einschätzung der Lawinengefahr und Kameradenrettung zu erlernen.
Im Zweifelsfall auf geöffneten Pisten bleiben oder sich einer professionell geführten Gruppe anschliessen. Die Gemeinde oder die Naturgefahrenfachstelle des Kantons weiss, welche Gebäude in einer lawinengefährdeten Zone stehen.
Von einer Fachperson über mögliche Schutzmassnahmen beraten lassen.
Auf Verkehrswegen und in Siedlungen - vor dem Winter
Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder der Naturgefahrenfachstelle des Kantons, ob Sie in einem lawinengefährdeten Gebäude wohnen. Wenn Sie in einer roten oder blauen Gefahrenzone für Lawinen wohnen, bereiten Sie sich vor dem Winter wie folgt vor.
Informationsquellen zur aktuellen Lawinengefahr und zu angeordneten Massnahmen kennen: Internetadresse und Telefonnummer von Gemeindebehörde und / oder örtlichem Lawinendienst, SMS-Informationen abonnieren.
Telefonische Erreichbarkeit sicherstellen: eigene Telefonnummer der Gemeinde / dem örtlichen Lawinendienst bekannt geben.
Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Türen kontrollieren (Fensterläden etc.).
Im Erd-/Untergeschoss Räume einrichten, wo ein Aufenthalt für einige Tage möglich ist.
Sicherstellen, dass aus diesen Räumen der Kontakt mit den Behörden möglich ist (Telefon, batteriebetriebenes Radio).
Schneeräumungsmittel, Taschenlampen und Ersatzbatterien bereithalten.
Notvorrat auffüllen (Informationen des BWL).
Auf Verkehrswegen und in Siedlungen - In einer akuten Lawinensituation
Anordnungen der Behörden befolgen, Absperrungen beachten.
Laufend Informationen über die aktuelle Entwicklung und die angeordneten Massnahmen einholen (via Internet / Radio / SMS-Info / Telefon).
Fensterläden bergseits und seitlich schliessen.
Gebäude nicht verlassen, sich im Unter-/Erdgeschoss aufhalten.
Schneeschaufel, Pickel, Taschenlampe und Ersatzbatterien im Haus bereithalten.
Offene Feuer löschen.
Nicht benötigte elektrische Apparate ausschalten.
In Kontakt mit Gemeinde / Lawinendienst / Polizei bleiben.
Sich für eine allfällige Evakuierung bereit halten.
Falls die Lawinengefahr eine Evakuierung erfordert, wird diese durch die lokalen Behörden angeordnet und durchgeführt. Sie können sich darauf vorbereiten, indem Sie:
Warme Kleider und gute, wintertaugliche Schuhe bereit halten.
Einen kleinen Rucksack oder eine kleine Reisetasche mit persönlichen Bedarfsgegenständen packen.
Wichtige Schriftstücke bereitlegen.
Eine Wohnmöglichkeit bei Verwandten/Bekannten ausserhalb des gefährdeten Gebietes organisieren, wo ein Aufenthalt für einige Tage möglich ist.
Verhaltensempfehlungen während einem Lawinenabgang
Das richtige Verhalten während einem Lawinenabgang kann Leben retten.
Beim Schneesport
Erfasste Personen:
Versuchen der Lawine zu entkommen.
Skistöcke loslassen.
Lawinenairbag auslösen, falls vorhanden.
Wenn eine Flucht aus der Lawine nicht möglich ist, die Hände vors Gesicht halten, um die Atemwege zu schützen.
Nicht erfasste Personen:
Lawinenniedergang genau beobachten und sich den Verschwindepunkt von erfassten Personen merken.
Auf die eigene Sicherheit achten, Gefahr von Nachlawinen beachten.
Alarmieren (Rega 1414, Sanität 144, Internationaler Notruf 112.
Kameradenrettung einleiten.
Auf Verkehrswegen
Auf die eigene Sicherheit achten.
Von der Lawine wegfahren.
Das Auto nicht verlassen.
Ausserhalb des Gefahrenbereichs anhalten.
In Siedlungen
Auf die eigene Sicherheit achten.
Gebäude nicht verlassen.
Im Unter- oder Erdgeschoss in talseitigen Räumen auf Informationen der Behörden warten.
Personen im Freien: Schutz suchen im Inneren eines Gebäudes oder in Fliessrichtung der Lawine hinter einem Gebäude.
Verhaltensempfehlungen nach einer Lawine
Personen, die von einer Lawine verschüttet wurden, befinden sich in unmittelbarer Lebensgefahr. Sie müssen schnellstmöglich gerettet werden.
Beim Schneesport
Verschüttete Personen:
Mit den Händen die Atemwege schützen.
Ruhe bewahren.
Falls möglich, sich selbst befreien.
Nicht erfasste Personen:
Auf die eigene Sicherheit achten, Gefahr von Nachlawinen beachten.
Alarmieren (Rega 1414, Sanität 144, Internationaler Notruf 112.
Kameradenrettung: Verschüttete mit Auge, Ohr und Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) lokalisieren.
Verschüttete möglichst schnell ausgraben.
Erste Hilfe leisten: lebensrettende Sofortmassnahmen, Verletzte vor Auskühlung schützen.
Auf Verkehrswegen
Auf die eigene Sicherheit achten, Gefahr von Nachlawinen beachten.
Ausserhalb des Gefahrenbereichs anhalten.
Alarmieren (Rega 1414, Sanität 144, Internationaler Notruf 112).
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
Wenn möglich Verschüttete lokalisieren, ausgraben und Erste Hilfe leisten.
In Siedlungen
Auf die eigene Sicherheit achten, Gefahr von Nachlawinen beachten. Bei beschädigten Gebäuden Einsturzgefahr beachten.
Alarmieren (Polizei 117, Sanität 144, Internationaler Notruf 112, örtlicher Lawinendienst).
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
Massnahmen ergreifen, die Folgeschäden (z.B. durch Schmelzwasser) minimieren.
Schäden möglichst bald der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung melden.
Schäden nach Möglichkeit dokumentieren.
Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach der Besichtigung durch die Versicherungsfachperson entsorgen (Ausnahme: Sofortmassnahmen, die Folgeschäden verhindern).