Inhaltsbereich
Aktuelle Naturgefahrensituation in der Schweiz
Aktualisiert am: 06.03.2021, 08:51
Kontextspalte
Gefahrenstufe 1 (Keine oder geringe Gefahr)
Gefahrenstufe 2 (Mässige Gefahr)
Gefahrenstufe 3 (Erhebliche Gefahr)
Gefahrenstufe 4 (Grosse Gefahr)
Gefahrenstufe 5 (Sehr grosse Gefahr)
Keine Gefahrenstufe
Gefahrenstufe 1 (Keine oder geringe Gefahr)
Bedeutung der Gefahrenstufe 1, abhängig von der jeweiligen Naturgefahr:
- Erdbeben: Möglicherweise spürbar
- Wettererscheinungen (z. B. Gewitter): Keine (wesentliche) Gefahr, keine Warnung aktiv
- Hochwasser: Keine (wesentliche) Gefahr
- Lawinen: Keine Gefährdung von Verkehrswegen und Siedlungen
- Waldbrand: Kleine Feuer nicht ausgeschlossen
Gefahrenstufe 2 (Mässige Gefahr)
Bedeutung der Gefahrenstufe 2, abhängig von der jeweiligen Naturgefahr:
- Erdbeben: Verbreitet spürbar, keine Gebäudeschäden zu erwarten
- Wettererscheinungen (z. B. Gewitter) innerhalb der für die Jahreszeit üblichen Intensität
- Hochwasser: Lokale Ausuferungen/Überflutungen an exponierten Stellen unwahrscheinlich
- Lawinen: Kaum Gefährdung von Verkehrswegen und Siedlungen durch spontane Lawinen
- Waldbrand: Lokale spontane Feuer möglich
Gefahrenstufe 3 (Erhebliche Gefahr)
Bedeutung der Gefahrenstufe 3, abhängig von der jeweiligen Naturgefahr:
- Erdbeben: Verbreitet spürbar, kleinere Gebäudeschäden möglich
- Wettererscheinungen (z. B. Gewitter) am Rande der für die Jahreszeit üblichen Intensität
- Hochwasser: Lokale Ausuferungen/Überflutungen an exponierten Stellen
- Lawinen: Exponierte Objekte (meist Abschnitte von Verkehrswegen) können gefährdet sein
- Waldbrand: Flächenbrände möglich
Gefahrenstufe 4 (Grosse Gefahr)
Bedeutung der Gefahrenstufe 4, abhängig von der jeweiligen Naturgefahr:
- Erdbeben: Heftig spürbar, Gebäudeschäden zu erwarten
- Wettererscheinungen (z. B. Gewitter) von ungewöhnlicher Intensität
- Hochwasser: Vermehrte Ausuferungen und Überflutungen
- Lawinen: Exponierte Objekte (meist Abschnitte von Verkehrswegen, vereinzelt auch Gebäude) können gefährdet sein.
- Waldbrand: Flächenbrände wahrscheinlich
Gefahrenstufe 5 (Sehr grosse Gefahr)
Bedeutung der Gefahrenstufe 5, abhängig von der jeweiligen Naturgefahr:
- Erdbeben: Heftig spürbar, verbreitet schwere Gebäudeschäden zu erwarten
- Wettererscheinungen (z. B. Gewitter) von ausserordentlicher Intensität
- Lawinen: Verkehrswege und Siedlungen können akut gefährdet sein
- Hochwasser: Vielerorts Ausuferungen und Überflutungen
- Waldbrand: Ausbruch von Bränden jederzeit möglich
Befolgen Sie auf jeden Fall die Weisungen der lokalen Behörden und bereiten Sie sich auf aussergewöhnliche Massnahmen vor.
Keine Gefahrenstufe
Es liegt aktuell keine Beurteilung vor.
-
Waldbrand:Grosse Gefahr, Stufe 4
Gültig ab: 01.03.2021Massnahmen wie z.B. Feuerverbote ordnen die Kantone an. Die Massnahmen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.0:Forestfire:4:ForestFire:1010,1017,1009: -
Waldbrand:Erhebliche Gefahr, Stufe 3
Gültig ab: 02.03.2021Massnahmen wie z.B. Feuerverbote ordnen die Kantone an. Die Massnahmen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.1:Forestfire:3:ForestFire:2102,2101: -
Waldbrand:Erhebliche Gefahr, Stufe 3
Gültig ab: 01.03.2021Massnahmen wie z.B. Feuerverbote ordnen die Kantone an. Die Massnahmen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.2:Forestfire:3:ForestFire:1016,1004,1000: -
Lawinen:Mässige Gefahr, Stufe 2
Gültigkeit: 06.03.2021, 08:00 Uhr - 06.03.2021, 18:00 UhrTriebschnee
Vor allem an den Expositionen West über Nord bis Südost oberhalb von rund 2000m.3:Avalanches:2:SLF:3224,2124,5121,5124,2134,3211,2133,2132,2131,3221,3223,2123,3222,2122,3112,2212,3113,1246,1245,3111,1244,2221,2222,3114,2211,3311: -
Strassenglätte:Mässige Gefahr, Stufe 2
Gültigkeit: 06.03.2021, 04:00 Uhr - 06.03.2021, 14:00 UhrArt der Gefahr: Schneeglättegefahr durch angefrierenden Schnee, oberhalb von 800 m4:Slippery-Road:2:MCH:305,306,309,310,311: -
Waldbrand:Mässige Gefahr, Stufe 2
Gültig ab: 02.03.2021Massnahmen wie z.B. Feuerverbote ordnen die Kantone an. Die Massnahmen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.5:Forestfire:2:ForestFire:2100: -
Waldbrand:Mässige Gefahr, Stufe 2
Gültig ab: 01.03.2021Massnahmen wie z.B. Feuerverbote ordnen die Kantone an. Die Massnahmen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.6:Forestfire:2:ForestFire:1001,1005,1003,1013,1007,1011,1018,1014: -
Lawinen:Keine oder geringe Gefahr, Stufe 1
Gültigkeit: 06.03.2021, 08:00 Uhr - 06.03.2021, 18:00 UhrTriebschnee7:Avalanches:1:SLF:5211,7113,1234,1233,1232,1231,1122,1121,5112,5113,5111,4243,1225,7231,1224,1223,1222,1228,1227,1226,1221,4211,4213,5122,5123,1111,1113,1112,1114,2112,2111,4111,1311,1312,1211,1212,1213,5221,2121,7126,7125,1247,7124,7123,2223,7122,7121,1243,1242,1241,5231: -
Lawinen:Keine oder geringe Gefahr, Stufe 1
Gültigkeit: 06.03.2021, 08:00 Uhr - 06.03.2021, 18:00 UhrKein ausgeprägtes Lawinenproblem8:Avalanches:1:SLF:5212,4231,5214,4232,7112,7111,5216,5215,7114,7115,7222,7221,4242,4241,4244,6131,6132,4116,4115,4212,4215,4112,4214,4114,4113,5222,5223,6122,6121,4224,4223,4222,4221,4121,4125,4124,4123,4225,4122,7211,2224,6113,6114,5233,6115,6211,5234,5232,6212,6111,6112: