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Gefahrenstufen Frost

Bodenfrost bedeutet, dass die Temperatur in Erdbodennähe (gemessen 5 cm über dem natürlichen Boden) bis zum Gefrierpunkt oder tiefer sinkt. Wenn dies der Fall ist, kann es in der Land- und Forstwirtschaft zu bestimmten Frostschäden kommen.

Bodenfrostwarnungen werden nur vom 15. März bis zum 31. Oktober und für tiefe Lagen (unter 600 m) ausgegeben.

Natürlich tritt Bodenfrost auch im Winterhalbjahr auf. Da dies aber in dieser Jahreszeit nichts aussergewöhnliches ist, erübrigt sich jeweils eine Warnung.

Gefahrenstufe 1 (Keine oder geringe Gefahr)

Auswirkungen

Keine Gefahr für Pflanzen & Kulturen.

Verhalten

-

Beschreibung Mess- und Prognosewerte

In der Regel kein oder lokal schwacher Bodenfrost.

Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr)

Auswirkungen

Frostgefahr wegen Temperaturen, die an Pflanzen und Kulturen Schäden verursachen.

Verhalten

Geeignete Schutzmassnahmen ergreifen (z. B. Kulturen mit Vlies abdecken oder besonders gefährdete Topfpflanzen an eine Hauswand stellen.

Beschreibung Mess- und Prognosewerte

  • Schwacher bis mässiger Bodenfrost bei Temperaturen von 0° bis -4° (in einer Höhe von 5 cm über Grund).*
  • Starker Bodenfrost bei Temperaturen von weniger als -4° (in einer Höhe von 5 cm über Grund.)*

Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr)

Bodenfrostwarnungen werden nur in der Stufe 2 ausgegeben.

Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

Bodenfrostwarnungen werden nur in der Stufe 2 ausgegeben.

Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Bodenfrostwarnungen werden nur in der Stufe 2 ausgegeben.

Erläuterungen

* Es wird zwischen schwach-mässig und stark unterschieden. Es gibt nur die Gefahrenstufe 2.