Mit dem 2004 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist das Verbundsystem Bevölkerungsschutz geschaffen worden. Es besteht aus den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf Stufe Kanton, Region und grossen Gemeinden. Seine Hauptaufgabe ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen im Falle von Katastrophen und Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind in erster Linie die Kantone, der Bund legt die Grundlagen fest und übernimmt Koordinationsaufgaben.
Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz hat mehrfach seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, insbesondere bei den Hochwasserereignissen von 2005 und 2007. In spezifischen Bereichen ist im Zuge der Umsetzung allerdings ein gewisser Verbesserungsbedarf festgestellt worden. Die wichtigsten Änderungen betreffen dabei zwei Bereiche: Zum einen werden die Bestimmungen zur Ausbildung im Zivilschutz in Richtung eines moderaten Ausbaus angepasst. Zum anderen soll im Bereich der Schutzbauten der Neubau klar begrenzt und dafür der Grundsatz der Werterhaltung konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen auch die Kosten für die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und Private markant gesenkt werden. Damit werden die vom Bundesrat und parlamentarischen Gremien bereits beschlossenen Vorgaben umgesetzt.

