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Verbesserungen im Bereich der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

Der Schutz der Bevölkerung vor drohenden Gefährdungen ist eine Grundaufgabe des Staates. Ein gutes System zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein des Bevölkerungsschutzes. Mit der laufenden Revision der Alarmierungsverordnung sollen in diesem Bereich wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Der Entwurf liegt den Kantonen und weiteren interessierten Stellen zur Stellungnahme vor.

Der Lawinenwinter 1998/99, der Orkan Lothar von 1999, der Hitzesommer 2003, die Hochwasser von 2005 und 2007 sowie verschiedene grössere Felsstürze, Murgänge und Rutschungen zeigen eines deutlich: In den vergangenen Jahren ist in der Schweiz eine Häufung von Naturkatastrophen festzustellen. Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Daueraufgabe, hat jedoch damit an Bedeutung zugenommen. Aufgrund der Erfahrungen aus den jüngsten Ereignissen sollen im Bereich der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung mit der Revision der Verordnung über die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung (Alarmierungsverordnung, AV) verschiedene Verbesserungen umgesetzt werden. Darauf abgestimmt ist auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) anzupassen.

Enge Zusammenarbeit von verschiedenen Bundesstellen
Aufgrund der Thematik sind verschiedene Departemente an den laufenden Arbeiten beteiligt: Die Federführung für die laufende Anhörung liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS im Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Betroffen sind zudem das Bundesamt für Umwelt BAFU sowie das Bundesamt für Kommunikation BAKOM im Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz im Eidg. Departement des Innern EDI, der Schweizerische Erdbebendienst SED sowie das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF aus dem Bereich der Eidg. Technischen Hochschule ETH.

Zuverlässige und konsistente Warnungen durch "Single Official Voice"
Künftig sollen Warnungen vor Naturgefahren von den dafür zuständigen Bundesstellen MeteoSchweiz, BAFU, SED und WSL/SLF als offizielle Warnungen gekennzeichnet werden ("Single Official Voice"). Gleichzeitig werden für alle Naturereignisse einheitliche Warnstufen nach einer fünfstufigen Gefahrenskala definiert. Diese Einstufung ermöglicht es der Bevölkerung, die Bedeutung der drohenden Naturgefahren richtig einzuschätzen. Zudem ist mit dieser Skala definiert, welche der offiziellen Warnungen unter die Verbreitungspflicht fallen. In der Radio- und Fernsehverordnung sollen die genannten Fachstellen des Bundes nun ermächtig werden, diese Verbreitung anzuordnen. Mit der Etablierung der Single Official Voice für Warnungen vor Naturgefahren und der Verpflichtung der Medien, die wichtigsten Warnungen zu verbreiten, stärkt der Bund seine Rolle im Bevölkerungsschutz.

Anpassung der Vorschriften zum Wasseralarm
Als weitere Neuerung sollen die Bestimmungen zur Auslösung des Wasseralarms über die dafür vorgesehenen Sirenen vervollständigt werden. Bisher ist vorgeschrieben, dass vor der Auslösung des Warnzeichens "Wasseralarm" zwingend das Warnzeichen "Allgemeiner Alarm" ausgelöst werden muss. Künftig soll bei einer unmittelbar drohenden Gefahr das Wasseralarmzeichen ohne Verzögerung, d.h. ohne vorgängiges Auslösen des Allgemeinen Alarms, ausgelöst werden.

Die revidierte Alarmierungsverordnung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens den Kantonen sowie weiteren interessierten Stellen zur Stellungnahme zugestellt. Die Anhörungsfrist dauert bis Ende Februar 2009.

Medienmitteilung des BABS:
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/news/detail.23766.nsb.html


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